Augenzentrum Mittelhessen
Berufsausübungsgemeinschaft
Dr. med. B. Kloos-Drobner, Dr. med. G. Koop, Dr. med. A. v. Lepel, Dr. med. R. Khemakhem
In unserer Praxis bieten wir nach einer vorausgegangenen umfassenden Diagnose Gutachten zu folgenden Bereichen an:
Für den Erhalt des Führerscheins ist ein Sehtest Pflicht. Wir testen den Sehschärfewert und stellen die notwendige Sehtest-Bescheinigung aus.
Nach den aktuellen Vorschriften der Fahrererlaubnis-Verordnung (FeV) sind Fahrer der Klassse 2 bzw. C dazu verpflichtet, alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Diese Untersuchung dient dazu, Erkrankungen, die Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, auszuschließen.
Nach vorheriger ärztlicher Untersuchung erstellen wir zudem Gutachten für Versicherungen und führen augenärztliche Eignungsuntersuchungen (z. B. für den Polizeidienst) durch.
Die oben genannten Leistungen sind teilweise gebührenpflichtig. Sprechen Sie uns an. Wir vereinbaren gerne einen kurzfristigen Termin mit Ihnen.
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