Augenzentrum Mittelhessen
Berufsausübungsgemeinschaft
Dr. med. B. Kloos-Drobner, Dr. med. G. Koop, Dr. med. A. v. Lepel, Dr. med. R. Khemakhem
Werden Degenerationen der Netzhaut, Löcher, Risse oder deren Vorstufen nicht rechtzeitig erkannt, kann es zu erheblichen Einschränkungen im Sichtfeld - oder im Falle einer Netzhautablösung - sogar zur Erblindung kommen. Patienten mit einer Kurzsichtigkeit sind besonders gefährdet, an einer Veränderung der äußeren Netzhaut zu erkranken.
Bei der routinemäßigen Augenhintergrundkontrolle (Kassenleistung) wird nur die zentrale Netzhaut begutachtet, eine vorsorgliche Untersuchung der äußeren Netzhaut ist im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen nicht vorgesehen. Nutzen Sie daher unsere Netzhautvorsorge zu Ihrer Sicherheit. Dabei kontrollieren wir die äußeren Netzhautbereiche bei erweiterter Pupille.
Werden bei der Netzhautspiegelung Erkrankungen, die weiter abgeklärt oder behandelt werden müssen, festgestellt, übernimmt die dafür erforderlichen Kosten Ihre Gesetzliche Krankenversicherung (z. B. auch für eine Laserbehandlung von Vorstufen einer Netzhautablösung).
© Augenzentrum Mittelhessen